
Fragen und Antworten zur pdUK
Hat der Arbneitgeber eine besondere Haftung?
Hat der Arbeitgeber eine besondere Haftung?
Die Haftung des Arbeitgebers für die Versorgungszusage aus § 1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG wird hier und dort nicht richtig verstanden.
Die Haftung des Arbeitgebers gilt nämlich grundsätzlich für alle Durchführungswege, also auch für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond und rückgedeckte Unterstützungskasse.
Jeder Unternehmer muss für sich selbst entscheiden, ob er eine Geld-, Sachwert- oder Kapitalanlage in seinem eigenen Unternehmen als sicherer oder vorteilhafter ansieht, als Zahlungen an eine Versicherungsgesellschaft. Er haftet in beiden Fällen.
Direkten Einfluss auf die Kapitalanlage und die Möglichkeit der Anlage im eigenen Unternehmen hat er aber nur im Fall von versicherungsfreien Systemen.
Die Haftung des Arbeitgebers gilt nämlich grundsätzlich für alle Durchführungswege, also auch für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond und rückgedeckte Unterstützungskasse.
Jeder Unternehmer muss für sich selbst entscheiden, ob er eine Geld-, Sachwert- oder Kapitalanlage in seinem eigenen Unternehmen als sicherer oder vorteilhafter ansieht, als Zahlungen an eine Versicherungsgesellschaft. Er haftet in beiden Fällen.
Direkten Einfluss auf die Kapitalanlage und die Möglichkeit der Anlage im eigenen Unternehmen hat er aber nur im Fall von versicherungsfreien Systemen.
Wie baut das Unternehmen Liquidität auf?
Wie baut das Unternehmen Liquidität auf?
Sollte ein Unternehmen keine Rückdeckung betreiben (oder nur teilweise), ist das grundsätzlich kein Problem. Es wäre legitim und liegt in der Eigenverantwortung des Unternehmers, welcher alle Zahlungszeitpunkte immer aktuell im Blick hat.
Aus wirtschaftlicher Sicht würde kein gewissenhafter Berater empfehlen, ein Bankdarlehen auf ein Festgeldkonto oder in eine Rückdeckungsanlage einzuzahlen. Natürlich werden die liquiden Mittel in das eigene Unternehmen oder in eine gewinnbringende Anlage investiert. Nichts anderes passiert in analoger Anwendung bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Auch die Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter stellen praktisch Darlehen dar, die irgendwann inkl. Zinsen zurückbezahlt werden müssen und in der Zwischenzeit investiert werden, intern oder extern.
Förster/Cisch/Karst schreiben in Ihrem Beck’schen Kommentar zum Betriebsrentengesetz: “Im Gegensatz zu anderen Formen des Sicherungssparen fließen (durchschnittlich. Anm. Verfasser) zwei Drittel der angesammelten Mittel nicht auf den Kapitalmarkt, sondern verbleiben den Unternehmen für eigene Anlageentscheidungen. Volkswirtschaftlich handelt es sich also um eine qualitativ hochwertige Sparform, die eine außerordentliche Stetigkeit aufweist und einen langfristigen Charakter hat. Sie trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten zu verbessern und schafft so die Voraussetzung für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung ceteris paribus über eine stärkere Kapitalbasis.
Dem Verzicht auf Bildung von Eigenkapital aus dem der vollen Besteuerung unterliegenden Überschuss steht der unmittelbare Liquiditätsgewinn aus den Steuerstundungs- und Steuerminderungseffekten gegenüber sowie der Zinsvorteil, der sich – gleichen Investitionsbedarf vorausgesetzt – ergibt, ….”
Aus wirtschaftlicher Sicht würde kein gewissenhafter Berater empfehlen, ein Bankdarlehen auf ein Festgeldkonto oder in eine Rückdeckungsanlage einzuzahlen. Natürlich werden die liquiden Mittel in das eigene Unternehmen oder in eine gewinnbringende Anlage investiert. Nichts anderes passiert in analoger Anwendung bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Auch die Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter stellen praktisch Darlehen dar, die irgendwann inkl. Zinsen zurückbezahlt werden müssen und in der Zwischenzeit investiert werden, intern oder extern.
Förster/Cisch/Karst schreiben in Ihrem Beck’schen Kommentar zum Betriebsrentengesetz: “Im Gegensatz zu anderen Formen des Sicherungssparen fließen (durchschnittlich. Anm. Verfasser) zwei Drittel der angesammelten Mittel nicht auf den Kapitalmarkt, sondern verbleiben den Unternehmen für eigene Anlageentscheidungen. Volkswirtschaftlich handelt es sich also um eine qualitativ hochwertige Sparform, die eine außerordentliche Stetigkeit aufweist und einen langfristigen Charakter hat. Sie trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten zu verbessern und schafft so die Voraussetzung für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung ceteris paribus über eine stärkere Kapitalbasis.
Dem Verzicht auf Bildung von Eigenkapital aus dem der vollen Besteuerung unterliegenden Überschuss steht der unmittelbare Liquiditätsgewinn aus den Steuerstundungs- und Steuerminderungseffekten gegenüber sowie der Zinsvorteil, der sich – gleichen Investitionsbedarf vorausgesetzt – ergibt, ….”
Besteht das Risiko von Nachschusspflichten bei der pdUK?
Besteht das Risiko von Nachschusspflichten bei der pdUK?
Diese Frage hat ihren Ursprung in Kommentaren mancher Berater mit großen fachlichen Defiziten. Hier eine Klarstellung.
Allein die Aussage, dass bei der Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse bereits eine erhebliche Unterfinanzierung eintritt, die vom Arbeitgeber nachher aufzufüllen wäre, ist schlichtweg falsch und mit nichts zu belegen. Wie soll so etwas denklogisch bei Kapitalabfindungsmodellen überhaupt möglich sein? Oder auch bei Rentenmodellen mit Kapitaloption oder bei Rentenmodellen mit einem verantwortlich gewähltem Rentenfaktor von z.B. 15 oder höher?
Ein Rentenfaktor von 10, den so manch Autor bei seinem Kommentar gerne annimmt, wird kein verantwortungsvoller Berater machen. Eine Unterfinanzierung kann lediglich dann eintreten, wenn z.B. bei einem Kapitalmodell eine Verzinsung von 1,50% zugesagt wird, der Unternehmer es aber trotz Kontokorrenttilgung, Tilgung von Bankdarlehen, Kapitalanlagen oder Investition es nicht schafft, diese 1,50% zu erwirtschaften.
Dies ist logisch, wird in der Praxis erklärt und sollte auch jedem Unternehmer klar sein.
Bei Rentenmodellen sollte ein verantwortungsbewusstes Unternehmen in seinen Hochrechnungen für alle Mitarbeiter einheitlich z.B. bis zum 85. Lebensjahr rechnen, unabhängig vom gewählten Rentenfaktor. Sollten die Mitarbeiter durchschnittlich tatsächlich älter werden, käme es tatsächlich zu einer Nachschusspflicht. Bei größeren Kollektiven ist davon jedoch eher nicht auszugehen.
Allein die Aussage, dass bei der Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse bereits eine erhebliche Unterfinanzierung eintritt, die vom Arbeitgeber nachher aufzufüllen wäre, ist schlichtweg falsch und mit nichts zu belegen. Wie soll so etwas denklogisch bei Kapitalabfindungsmodellen überhaupt möglich sein? Oder auch bei Rentenmodellen mit Kapitaloption oder bei Rentenmodellen mit einem verantwortlich gewähltem Rentenfaktor von z.B. 15 oder höher?
Ein Rentenfaktor von 10, den so manch Autor bei seinem Kommentar gerne annimmt, wird kein verantwortungsvoller Berater machen. Eine Unterfinanzierung kann lediglich dann eintreten, wenn z.B. bei einem Kapitalmodell eine Verzinsung von 1,50% zugesagt wird, der Unternehmer es aber trotz Kontokorrenttilgung, Tilgung von Bankdarlehen, Kapitalanlagen oder Investition es nicht schafft, diese 1,50% zu erwirtschaften.
Dies ist logisch, wird in der Praxis erklärt und sollte auch jedem Unternehmer klar sein.
Bei Rentenmodellen sollte ein verantwortungsbewusstes Unternehmen in seinen Hochrechnungen für alle Mitarbeiter einheitlich z.B. bis zum 85. Lebensjahr rechnen, unabhängig vom gewählten Rentenfaktor. Sollten die Mitarbeiter durchschnittlich tatsächlich älter werden, käme es tatsächlich zu einer Nachschusspflicht. Bei größeren Kollektiven ist davon jedoch eher nicht auszugehen.
Gibt es bei der pdUK ein Finanzierungsrisiko?
Gibt es bei der pdUK ein Finanzierungsrisiko?
Es wäre unsinnig ein Finanzierungsrisiko anzunehmen, weil angeblich das Kapital zur Ausfinanzierung begrenzt sei. Das Kapital zur Ausfinanzierung entspricht nämlich genau der monatlichen Entgeltumwandlung, bei einem zusätzlich gewährten Arbeitgeberzuschuss, auch dieser Monatsbeitrag zzgl. dem zugesagten Zins. So stellt sich die Frage, was hier begrenzt sein soll? Der Unternehmer kann die Gelder zurücklegen oder im Kapitalmarkt investieren wie er möchte.
Beispiel: Wandelt ein Mitarbeiter 100,00 EUR um, kann der Unternehmer, wenn er eine Rückdeckung zur Ausfinanzierung abschließen will, 100,00 EUR in eine Kapitalanlage stecken. Sagt er 50 % Arbeitgeberzuschuss zu, kann er weitere 50 EUR in eine Kapitalanlage stecken oder gar unbegrenzt aufstocken. Tilgt er stattdessen Bankdarlehen, hat er seine Unternehmensfinanzierung ebenfalls nicht verschlechtert, sondern wie vorstehend ausgeführt verbessert.
Aus Unternehmersicht ist das Ganze in Bezug auf Finanzierung und Kalkulierbarkeit wie ein Bankkredit zu sehen. Aus Arbeitnehmersicht ist es wie ein Sparbuch, klar, transparent und kalkulierbar und damit ganz anders als jede Lebensversicherung.
Hilfestellend wird jede qualifizierte Unterstützungskassenverwaltung dem Trägerunternehmen ggf. jährlich eine Liste der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen laufend aktualisiert zukommen lassen sowie jährliche Barwerte oder aktuelle Zahlungspläne über Jahrzehnte im Voraus als Basis seines Controllings.
Eine Prüfung bzw. einen Vergleich mit Rückdeckungsmitteln kann jeder Unternehmer selbst vornehmen.
Beispiel: Wandelt ein Mitarbeiter 100,00 EUR um, kann der Unternehmer, wenn er eine Rückdeckung zur Ausfinanzierung abschließen will, 100,00 EUR in eine Kapitalanlage stecken. Sagt er 50 % Arbeitgeberzuschuss zu, kann er weitere 50 EUR in eine Kapitalanlage stecken oder gar unbegrenzt aufstocken. Tilgt er stattdessen Bankdarlehen, hat er seine Unternehmensfinanzierung ebenfalls nicht verschlechtert, sondern wie vorstehend ausgeführt verbessert.
Aus Unternehmersicht ist das Ganze in Bezug auf Finanzierung und Kalkulierbarkeit wie ein Bankkredit zu sehen. Aus Arbeitnehmersicht ist es wie ein Sparbuch, klar, transparent und kalkulierbar und damit ganz anders als jede Lebensversicherung.
Hilfestellend wird jede qualifizierte Unterstützungskassenverwaltung dem Trägerunternehmen ggf. jährlich eine Liste der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen laufend aktualisiert zukommen lassen sowie jährliche Barwerte oder aktuelle Zahlungspläne über Jahrzehnte im Voraus als Basis seines Controllings.
Eine Prüfung bzw. einen Vergleich mit Rückdeckungsmitteln kann jeder Unternehmer selbst vornehmen.
Kann die pdUK zur Insolvenz führen?
Kann die pdUK zur Insolvenz führen?
Natürlich führt eine pdUK NICHT automatisch zur Insolvenz. Warum auch, bewährt sich dieses Modell schon seit gut 150 Jahren (!) erfolgreich auf dem deutschen Markt. Behauptungen wie diese entbehren jeder Grundlage und kommen maßgeblich von Verfechtern der Versicherungswirtschaft. Hiervon müssen Sie sich nicht verwirren lassen.
Geht man davon aus, dass betriebliche Altersversorgung hauptsächlich auf Entgeltumwandlung beruht, stellt sich diese Frage gar nicht.
Wenn das Geld nicht in eine Rückdeckungsanlage gesteckt wird, werden konsequenterweise Kontokorrentkredite oder Bankdarlehen getilgt. Das Unternehmen wird dadurch im ersten Schritt keinen Cent ärmer oder reicher. Die geringeren Zinsen an die Mitarbeiter (die regelmäßig zwischen 1,25% und 2,00% liegen dürften), die nicht notwendigen Sicherheiten und die deutlich längere Laufzeit verursachen ganz sicher keine Schieflage, sondern sind eine deutliche betriebswirtschaftliche Besserstellung für den Unternehmer und ein Weg zur Bankenunabhängigkeit.
Die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse (freie Kapitalanlage, Flexibilität, Unternehmerversorgung und Innenfinanzierung) werden in den medien zutreffend dargestellt, denn es ergbt wenig Sinn, dass der Unternehmer gerade bei diesem “Kredit” die Rückzahlung vergisst oder aus den Augen verliert, bei Bankdarlehen allerdings nicht.
Natürlich stellt ein System wie dieses kein „Perpetuum mobile“ dar, auch Kontokorrentkredite und Darlehen sind regelmäßig zurückzuführen.
Geht man davon aus, dass betriebliche Altersversorgung hauptsächlich auf Entgeltumwandlung beruht, stellt sich diese Frage gar nicht.
Wenn das Geld nicht in eine Rückdeckungsanlage gesteckt wird, werden konsequenterweise Kontokorrentkredite oder Bankdarlehen getilgt. Das Unternehmen wird dadurch im ersten Schritt keinen Cent ärmer oder reicher. Die geringeren Zinsen an die Mitarbeiter (die regelmäßig zwischen 1,25% und 2,00% liegen dürften), die nicht notwendigen Sicherheiten und die deutlich längere Laufzeit verursachen ganz sicher keine Schieflage, sondern sind eine deutliche betriebswirtschaftliche Besserstellung für den Unternehmer und ein Weg zur Bankenunabhängigkeit.
Die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse (freie Kapitalanlage, Flexibilität, Unternehmerversorgung und Innenfinanzierung) werden in den medien zutreffend dargestellt, denn es ergbt wenig Sinn, dass der Unternehmer gerade bei diesem “Kredit” die Rückzahlung vergisst oder aus den Augen verliert, bei Bankdarlehen allerdings nicht.
Natürlich stellt ein System wie dieses kein „Perpetuum mobile“ dar, auch Kontokorrentkredite und Darlehen sind regelmäßig zurückzuführen.
Rente oder Kapital?
Soll ich Rente oder Kapital wählen?
Das Thema Rente oder Kapital ist eine Frage, die der Unternehmer selbst zu entscheiden hat. Die Rentenzusage ist NICHT der Normalfall, wie das von so manch einem Kommentator missverstanden wird. Im Gegenteil: Kleinere Unternehmen werden kaum Rentenzusagen erteilen, sondern sich vorwiegend für klar kalkulierbare Zusagen, also Kapitalzusagen entscheiden. Aber auch bei Rentenzusagen hat der Unternehmer eine Entscheidungsfreiheit.
Beispielsweise die Frage, welcher Rentenfaktor gewählt wird (also ob das Kapital z.B. auf 12, 14 oder 16 Jahresrenten verteilt wird), entscheidet alleine der Unternehmer. Egal wie vorsichtig er kalkuliert, für die Mitarbeiter wird es in der Regel immer besser sein, als bei einer Versicherung. Die Annahme mancher Verfasser von Abhandlungen zu diesem Thema dass ab dem 11. Rentenjahr und in den Folgerentenjahren der Arbeitgeber mit seinem Vermögen einstehen muss, ist fachlicher Unsinn und für niemanden nachvollziehbar. Selbst wenn ein Unternehmer sich für einen Rentenfaktor 10 entscheidet, was in der Praxis kaum jemand machen wird (und was auch schwer verantwortbar sein dürfte), wird es dem Unternehmer doch wohl gelingen, in diesen 10 Jahren auch etwas an Zinsen zu erwirtschaften.
Vor derart unqualifizierten Aussagen ist dringend zu warnen, da oft nur suggestive Panikmache. Üblich sind derzeit Rentenfaktoren um die 14, d.h. mit etwas Verzinsung würde das Kapital im Durchschnitt bis zum 85. Lebensjahr für alle Mitarbeiter reichen. Unternehmer können mit einer höheren angenommenen Lebenserwartung auch vorsichtiger kalkulieren. Fakt ist, der Normalfall sind Kapitalzusagen, bei Rentenzusagen ist mindestens ein Kapitalwahlrecht üblich, das vom Arbeitgeber ausgeübt werden kann.
Beispielsweise die Frage, welcher Rentenfaktor gewählt wird (also ob das Kapital z.B. auf 12, 14 oder 16 Jahresrenten verteilt wird), entscheidet alleine der Unternehmer. Egal wie vorsichtig er kalkuliert, für die Mitarbeiter wird es in der Regel immer besser sein, als bei einer Versicherung. Die Annahme mancher Verfasser von Abhandlungen zu diesem Thema dass ab dem 11. Rentenjahr und in den Folgerentenjahren der Arbeitgeber mit seinem Vermögen einstehen muss, ist fachlicher Unsinn und für niemanden nachvollziehbar. Selbst wenn ein Unternehmer sich für einen Rentenfaktor 10 entscheidet, was in der Praxis kaum jemand machen wird (und was auch schwer verantwortbar sein dürfte), wird es dem Unternehmer doch wohl gelingen, in diesen 10 Jahren auch etwas an Zinsen zu erwirtschaften.
Vor derart unqualifizierten Aussagen ist dringend zu warnen, da oft nur suggestive Panikmache. Üblich sind derzeit Rentenfaktoren um die 14, d.h. mit etwas Verzinsung würde das Kapital im Durchschnitt bis zum 85. Lebensjahr für alle Mitarbeiter reichen. Unternehmer können mit einer höheren angenommenen Lebenserwartung auch vorsichtiger kalkulieren. Fakt ist, der Normalfall sind Kapitalzusagen, bei Rentenzusagen ist mindestens ein Kapitalwahlrecht üblich, das vom Arbeitgeber ausgeübt werden kann.