22. Juni 2017

bAV-Verband sorgt sich um tausende Vermittler

Der Beratungsmarkt steht vor tiefgreifenden Einschnitten. Betriebsrentenstärkungsgesetz entzieht vielen Vermittlern und Maklern die Geschäftsgrundlage.

Nürnberg, 22. Juni 2017. Wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Anfang Juli auch den Bundesrat passiert haben wird, dann stehe aus Sicht des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor einem tiefgreifenden Umbruch. „Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier. Als Begründung führt er an, dass die Hoheit über die bAV künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liegen werde. Gleichzeitig sind versicherungsbasierte Lösungen in Zeiten von Niedrig- oder Nullzinsen dadurch noch unattraktiver geworden, dass nun auch regelmäßig noch eine haftungsfreie Zielrente in der bAV möglich ist und die Versicherungen keine mit Garantien unterlegten Produkte mehr ausgeben dürfen. Höhere Risiken sind damit auf die Arbeitnehmerschaft abgewälzt. Der Verband schätzt, dass vor diesem Hintergrund einige tausend bAV-Vermittler und Makler massive wirtschaftliche Einbußen werden hinnehmen müssen.

Eingeschränkter Zugang zu bAV-Lösungen auf Versicherungsbasis

Zwar wären durch die neue Gesetzgebung einige Einstiegshürden für Unternehmen abgesenkt, der Zugang zu Versicherungslösungen aber werde den bAV-Vermittlern und Maklern nach Verbandsmeinung eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, sind die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschließen. Dazu zählt auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages anfallen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen, ist eher fraglich. „Ein verantwortungsvoller Unternehmer wird seinen Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge guten Gewissens nur anbieten, wenn für sie eine klare,  sichere und fest kalkulierbare Leistung gegeben ist, die auch für den Unternehmer selbst betriebswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich interessant ist.“ so Baier. Nur dort lägen noch Zukunftspotentiale für bAV-Berater. Bezüglich der Leistung Risiken auf Mitarbeiter abzuwälzen und den Mitarbeiter im Unklaren zu lassen motiviert niemanden.

Anbieter von pauschaldotierten U-Kassen verzeichnen steigende Nachfrage

Die Anbieter von bAV-Konzepten mit pauschaldotierten Unterstützungskassen stellen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber fest. Der Verband wertet dies als Indiz dafür, dass sich Unternehmen zunehmend von Versicherungen abwenden und nach höherverzinslichen und vergleichsweise sicheren Alternativen suchen. Zudem ist die Einrichtung pauschaldotierter U-Kassen regelmäßig auch unabhängig von den Vereinbarungen der Tarifpartner möglich.

Vermittler und Makler müssten deshalb umdenken und könnten beispielsweise auf Honorarbasis vermehrt Beratungsdienstleistungen rund um die bAV anbieten. Baier: „Das bedeutet Abkehr vom Verkauf und Hinwendung zu einer hochqualifizierten Beratung.“ Um nicht Gefahr zu laufen, auch unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen, wäre eine anwaltliche Kooperation unerlässlich. Dies wäre die klassische Kombination bei pauschaldotierten Unterstützungskassen, die solcherart Strukturen bereits vorhalten.

Die pauschaldotierte U-Kasse ist der älteste bAV-Durchführungsweg und in der Großindustrie relativ weit verbreitet. Im Mittelstand werden die bAV-Beiträge größtenteils im Unternehmen angelegt, sie verzinsen sich also vom ersten Euro an. Die U-Kassen bergen diverse steuerliche aber vor allem wirtschaftliche Vorteile gegenüber Versicherungslösungen. Die Zusagen sind über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) der Deutschen Wirtschaft abgesichert.

Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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