10. November 2016

Betriebsrentenreform: Steilvorlage für die pauschaldotierten Unterstützungskassen

Durch Wegfall von festen Zusagen und Garantien verlieren versicherungsbasierte Lösungen an Attraktivität für Arbeitnehmer. Nur marginale steuerliche Verbesserungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich zu pauschaldotierten U-Kassen

Nürnberg, 10. November 2016. Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. glaubt, dass auch nach der Betriebsrentenreform das gesamtgesellschaftliche Problem einer künftig unzureichenden Rentensituation im Grundsatz weiter bestehen bleibt. Nach Ansicht von Manfred Baier, dem Vorstandsvorsitzenden des Verbandes, könne es nicht sein, dass für Interessengruppen wie Versicherungen oder Gewerkschaften Bürokratiemonster geschaffen werden, die eigentlich Betroffenen – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – aber im Hintertreffen bleiben.

Gleichzeitig wertet der Verband den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als Steilvorlage für die pauschaldotierten Unterstützungskassen. Baier: „Durch die Reform verliert die versicherungsbasierte Betriebsrente für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Attraktivität. Pauschaldotierte Unterstützungskassen hingegen bieten weiterhin vergleichsweise sichere und vor allem höhere Renditen.“ Hintergrund: Durch den Wegfall von festen Zusagen und Garantien wissen die Arbeitnehmer nicht, welches Ergebnis die kostenträchtigen Versicherungen am Ende erzielen können. Daran ändert auch die Quasi-Einführung eines „sechsten Durchführungsweges“ über die Gewerkschaften wenig, der sich ebenfalls nur an den Nullzinsen des Anleihemarktes orientieren könne. Pauschaldotierte Unterstützungskassen hingegen erwirtschaften in der Regel höhere Renditen durch die Anlage im Unternehmen selbst und sind zudem flexibler.

Anreize für Arbeitgeber bieten einzig die pauschaldotierten U-Kassen

Auch für die Arbeitgeber gäbe es kaum neue Anreize. Arbeitgeberzuschüsse auch in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages stellen weiter eine Hürde dar, sich aktiv zu beteiligen. Der Unternehmer erkennt genau, dass er sein gutes Geld in teure Produkte mit Nullzinsen gäbe. Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen dagegen verzinsen sich die Beiträge vom ersten Euro an und deshalb liegen dort die freiwilligen Arbeitgeberzuschüsse in der Regel bei über 30 Prozent. Nur die Enthaftung stellt für Unternehmer eine Verbesserung dar, dies  allerdings zu Lasten der Arbeitnehmer.

Zwar würden sich die Höchstbeträge für die Arbeitnehmer durch die Anhebung der Obergrenzen steuerlich geringfügig verbessern, bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse indes gibt es diese Obergrenzen nicht.  

Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.

Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.

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