Nürnberg, 10. November 2016. Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. glaubt, dass auch nach der Betriebsrentenreform das gesamtgesellschaftliche Problem einer künftig unzureichenden Rentensituation im Grundsatz weiter bestehen bleibt. Nach Ansicht von Manfred Baier, dem Vorstandsvorsitzenden des Verbandes, könne es nicht sein, dass für Interessengruppen wie Versicherungen oder Gewerkschaften Bürokratiemonster geschaffen werden, die eigentlich Betroffenen – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – aber im Hintertreffen bleiben.
Gleichzeitig wertet der Verband den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als Steilvorlage für die pauschaldotierten Unterstützungskassen. Baier: „Durch die Reform verliert die versicherungsbasierte Betriebsrente für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Attraktivität. Pauschaldotierte Unterstützungskassen hingegen bieten weiterhin vergleichsweise sichere und vor allem höhere Renditen.“ Hintergrund: Durch den Wegfall von festen Zusagen und Garantien wissen die Arbeitnehmer nicht, welches Ergebnis die kostenträchtigen Versicherungen am Ende erzielen können. Daran ändert auch die Quasi-Einführung eines „sechsten Durchführungsweges“ über die Gewerkschaften wenig, der sich ebenfalls nur an den Nullzinsen des Anleihemarktes orientieren könne. Pauschaldotierte Unterstützungskassen hingegen erwirtschaften in der Regel höhere Renditen durch die Anlage im Unternehmen selbst und sind zudem flexibler.
Anreize für Arbeitgeber bieten einzig die pauschaldotierten U-Kassen
Auch für die Arbeitgeber gäbe es kaum neue Anreize. Arbeitgeberzuschüsse auch in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages stellen weiter eine Hürde dar, sich aktiv zu beteiligen. Der Unternehmer erkennt genau, dass er sein gutes Geld in teure Produkte mit Nullzinsen gäbe. Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen dagegen verzinsen sich die Beiträge vom ersten Euro an und deshalb liegen dort die freiwilligen Arbeitgeberzuschüsse in der Regel bei über 30 Prozent. Nur die Enthaftung stellt für Unternehmer eine Verbesserung dar, dies allerdings zu Lasten der Arbeitnehmer.
Zwar würden sich die Höchstbeträge für die Arbeitnehmer durch die Anhebung der Obergrenzen steuerlich geringfügig verbessern, bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse indes gibt es diese Obergrenzen nicht.